Marktordnung:
Durch
Bezahlung des Platzentgeltes und Beziehen des Platzes
erklärt sich der Mieter mit allen in dieser
Marktordnung
angeführten
Punkte und Vorschriften einverstanden
Das Areal wird am Sonntag um
6.00 Uhr für die Mieter geöffnet.
Zwischen 6.00 und 7.00 Uhr müssen die
Plätze bezogen werden.
(Erwachsenen- und Kinderflohmarkt)
Es
dürfen am gesamten Flohmarktgelände KEINE NEUWAREN verkauft werden.
Des weiteren dürfen keine Waffen, pornographische Artikel, Raubkopien,
lebende Tiere,
feuergefährliche, personengefährdende oder explosive Waren verkauft werden!
Lebensmittel und Getränke
dürfen nur mit Genehmigung der Vermieterin
verkauft werden.
(alle Berechtigungen des Mieters vorausgesetzt).
Die Mietfläche
darf ausschließlich im angegebenen Zeitraum(6.00 - 13.00 Uhr)
und nur zum Verkauf von Waren auf mitgebrachten Tischen
bzw. Kartons am Boden verwendet werden.
Der Mieter hat alle für
seine Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen
und Bewilligungen einzuholen. Privatpersonen dürfen dreimal pro Kalenderjahr
ihre Privatgegenstände auf Flohmärkten anbieten.
Dem Mieter stehen die
WC-Anlagen im SCN zur
Verfügung.
Der gemietete Standplatz,
die WC-Anlagen und das gesamte Areal
sind von jeglicher Art von Verschmutzung freizuhalten bzw. nach Beendigung
des Mietverhältnisses
freizumachen.
Bei Nichteinhaltung wird eine Reinigungs- und
Entsorgungsgebühr in der Höhe
von Euro 250.- in Rechnung gestellt.
Jegliche Art von
Lärmerregung und Belästigung anderer Mieter, Besucher oder
Anrainer im und
rund um das Areal ist zu unterlassen. Weiters wird ersucht,
Motorenlärm auf
das notwendige Minimum zu beschränken.
Am gesamten Areal gilt die
STVO.
Zwischen 7.00 und 12.00 Uhr dürfen im Flohmarktbereich keine Kraftfahrzeuge
bewegt werden.
Jegliche Haftung für Schäden
an Waren, Kraftfahrzeugen und
Personen seitens der Vermieterin wird
ausgeschlossen. Der Mieter haftet der
Vermieterin für alle Schäden die im
Zusammenhang mit dem Mietverhältnis entstehen.
Die maximale Einfahrtshöhe
ins Parkhaus beträgt 2 Meter.
Die Notausgänge, Fluchtwege
und Feuerlöscher im Parkhaus sind unbedingt freizuhalten.
Der Mietvertrag gilt
zugleich als Platzkarte und ist daher am Stand
deutlich sichtbar
anzubringen.
Bei Zuwiderhandeln der oben
angeführten Bedingungen wird der Mieter vom Platz verwiesen.