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Reim anlässlich 1 Jahr Flohmarkt SCN

Letzte Aktualisierung:
12. Dezember 2011 14:45



Alles "fährt" zum
Flohmarkt ins SCN !

 

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Marktordnung:

Durch Bezahlung des Platzentgeltes und Beziehen des Platzes
erklärt sich der Mieter mit allen in dieser Marktordnung angeführten
Punkte und Vorschriften einverstanden
 

  • Das Areal wird am Sonntag um 6.00 Uhr für die Mieter geöffnet. 
    Zwischen 6.00 und 7.00 Uhr  müssen die Plätze bezogen werden. 
    (Erwachsenen- und Kinderflohmarkt)
     

  • Es dürfen am gesamten Flohmarktgelände KEINE NEUWAREN verkauft werden.
    Des weiteren dürfen keine Waffen, pornographische Artikel, Raubkopien, lebende Tiere,
    feuergefährliche, personengefährdende oder explosive Waren verkauft werden!
     

  • Lebensmittel und Getränke dürfen nur mit Genehmigung der Vermieterin verkauft werden.
    (alle Berechtigungen des Mieters vorausgesetzt).
     

  • Die Mietfläche darf ausschließlich im angegebenen Zeitraum(6.00 - 13.00 Uhr)
    und nur zum Verkauf von Waren auf mitgebrachten Tischen bzw. Kartons am Boden verwendet werden.
     

  • Der Mieter hat alle für seine Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen
    und Bewilligungen einzuholen. Privatpersonen dürfen dreimal pro Kalenderjahr
    ihre Privatgegenstände auf Flohmärkten anbieten.
     

  • Dem Mieter stehen die WC-Anlagen im SCN zur Verfügung.
     

  • Der gemietete Standplatz, die WC-Anlagen und das gesamte Areal
    sind von jeglicher Art von Verschmutzung freizuhalten bzw. nach Beendigung
    des Mietverhältnisses freizumachen. Bei Nichteinhaltung wird eine Reinigungs- und
    Entsorgungsgebühr in der Höhe von Euro 250.- in Rechnung gestellt.
     

  • Jegliche Art von Lärmerregung und Belästigung anderer Mieter, Besucher oder
    Anrainer im und rund um das Areal ist zu unterlassen. Weiters wird ersucht,
    Motorenlärm auf das notwendige Minimum zu beschränken.
     

  • Am gesamten Areal gilt die STVO.
    Zwischen 7.00 und 12.00 Uhr dürfen im Flohmarktbereich keine Kraftfahrzeuge
    bewegt werden.
     
     

  • Jegliche Haftung für Schäden an Waren, Kraftfahrzeugen und
    Personen seitens der Vermieterin wird ausgeschlossen. Der Mieter haftet der
    Vermieterin für alle Schäden die im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis entstehen.
     

  • Die maximale Einfahrtshöhe ins Parkhaus beträgt 2 Meter.
     

  • Die Notausgänge, Fluchtwege und Feuerlöscher im Parkhaus sind unbedingt freizuhalten.
     

  • Der Mietvertrag gilt zugleich als Platzkarte und ist daher am Stand
    deutlich sichtbar anzubringen.
     

  • Bei Zuwiderhandeln der oben angeführten Bedingungen wird der Mieter vom Platz verwiesen.


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